RE-NOVAMASSIVBAU - KLEINGARTENHÄUSER
Das Kleingartenhaus- das "KLEINSEIN" nicht kennt
Von der Planung bis zum Einzug- Sie haben die Wahl
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1120 Wien - Austria Ignazgasse 15/A
So nennt man einen vor die Fassade vorspringenden Bauteil mit meist mehreren Fenstern, der über die Baulinie hinausragen darf. Im Gegensatz zu Balkonen werden Erker zur Geschossfläche hinzugerechnet.
Um die hohen Kosten für ein teures Grundstück zu sparen, übernehmen manche Bauherren das Grundstück im Erbbaurecht (meist von Gemeinden, weniger aus privater Hand). Dem Erbbauberechtigten wird das Grundstück zur Bebauung und Nutzung überlassen. Es gehört ihm nicht, er ist nur Eigentümer des Hauses, das darauf gebaut wird. Das Grundstück ist sozusagen in Pacht auf einen bestimmten Zeitraum vergeben, der Pächter bezahlt dafür jährlich Erbbauzinsen. Für die Dauer des Vertrages ist der Erbbauberechtigte de facto Grundeigentümer mit allen Rechten, er kann Hypotheken aufnehmen(erstrangige jedoch nur, wenn der Grundstückseigentümer mit seinen Rechten im Rang ausweicht). Bei Vertragsende geht das Gebäude als Bestandteil des Grundstücks ohne Entschädigung an den Grundstückseigentümer über oder es werden Ablösebeträge für Gebäude und ein höherer Erbbauzins vereinbart.
Ein Grundstück, das bebaut werden soll, muss zuvor von der Gemeinde erschlossen werden - d.h., es müssen Straßen gebaut und Versorgungsleitungen wie Wasser, Strom, Kanalisation, Fernwärme, Gas, Telefon verlegt werden. An den Kosten für die Erschließung werden die Grundstückseigentümer bzw. Anlieger beteiligt. Die Höhe der Erschließungskosten richtet sich danach, in welcher Länge das Grundstück an der neu zu bauenden Straße liegt. Bei Eckgrundstücken, die ja an zwei Seiten an die Straße angrenzen, gibt es meist leichte Vergünstigungen. In der Regel werden 10% der Erschließungskosten von der Gemeinde, der Rest von den Anliegern entrichtet. Die Bezahlung der Erschließungskosten sollte im Kaufvertrag festgelegt, die Kosten aber nicht zum Kaufpreis geschlagen werden, weil sich sonst die Grunderwerbsteuer und alle mit dem Kauf zusammenhängenden Gebühren beträchtlich erhöhen.
Unter diesem Begriff werden alle Erdbewegungen auf einer Baustelle zusammengefasst: Abtragen des Mutterbodens und Lagern nach Angaben der Bauleitung, Aushub der Baugrube bis zur Kellersohle mit Lagern von entsprechendem Hinterfüllungsmaterial sowie Abtransport des Restaushubs, Herstellung der Baugrubenböschung, Hinterfüllung der Baugrube mit gelagertem oder angefahrenem Material, Einbringen und lagenweise Verdichten einer Kiesschicht unter den Kellerböden, Humusverteilung und Planierung auf dem Grundstück.
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